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dokuwandel
§18a UStG · BZSt XML · DATEV Format · DSGVO-konform

ZM Meldung erstellen — kostenlos & DSGVO-konform

Zusammenfassende Meldung (§18a UStG) aus Excel erstellen. BZSt-XML und DATEV-Format. USt-IdNr.-Validierung inklusive.

✓ Kostenlos testen✓ §18a UStG konform✓ BZSt XML Export✓ Server in Deutschland✓ USt-IdNr. Prüfung

Was macht dieses Tool?

Excel → ZM-XML

EU-Auslandsumsätze aus Excel direkt in BZSt-konforme XML-Datei umwandeln.

USt-IdNr. Prüfung

Automatische Formatprüfung aller EU-USt-IdNrn. im Datensatz.

Aggregation

Mehrere Buchungen desselben EU-Kunden werden korrekt aggregiert.

DSGVO-konform

Keine Datenspeicherung. Verarbeitung auf deutschen Servern.

Für wen ist dieses Tool?

Exporteure

Unternehmen, die Waren an EU-Unternehmen liefern (§6a UStG).

Dienstleister

Anbieter von B2B-Dienstleistungen an EU-Kunden mit Reverse Charge.

Steuerberater

Kanzleien, die ZM-Meldungen für Mandanten mit EU-Umsätzen erstellen.

So funktioniert es

1

Excel hochladen

Excel mit Land, USt-IdNr., Betrag und Umsatzart (L/D/S) hochladen.

2

Prüfung & Anpassung

USt-IdNrn. werden geprüft, Beträge aggregiert. Fehler anzeigen.

3

XML herunterladen

BZSt-XML herunterladen und direkt im BZSt Online Portal einreichen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Zusammenfassende Meldung (ZM)?

Die ZM ist eine Pflichtmeldung für Unternehmen mit innergemeinschaftlichen Lieferungen oder sonstigen Leistungen an EU-Unternehmen (§18a UStG). Sie wird monatlich oder vierteljährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingereicht.

Wie erstelle ich eine ZM aus meiner Excel-Tabelle?

Laden Sie Ihre Excel-Tabelle mit den EU-Auslandsumsätzen hoch. Das Tool erkennt automatisch Land, USt-IdNr. und Betrag. Sie erhalten eine BZSt-konforme XML-Datei, die Sie direkt im BZSt Online Portal hochladen können.

Kann das Tool USt-IdNrn. validieren?

Ja. Das Tool prüft das Format aller eingegebenen EU-USt-IdNrn. (Ländercode + Prüfziffer). Für die rechtssichere qualifizierte Bestätigung empfehlen wir zusätzlich das BZSt-Bestätigungsverfahren.

Wann muss ich monatlich statt vierteljährlich melden?

Ab einem Gesamtbetrag der innergemeinschaftlichen Lieferungen von mehr als 50.000 Euro im laufenden oder in einem der vier vorausgegangenen Quartale muss monatlich gemeldet werden.

Welche Umsatzarten muss ich in der ZM angeben?

Es gibt drei Arten: L = innergemeinschaftliche Lieferungen (§6a UStG), D = Dreiecksgeschäfte als mittlerer Unternehmer (§25b UStG), S = sonstige Leistungen mit Reverse Charge (§3a Abs. 2 UStG).

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