Word zu PDF/A archivieren
Rechtssichere Langzeitarchivierung nach DIN EN ISO 19005 — Schriften eingebettet, keine externen Abhängigkeiten, dauerhaft lesbar
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Für beA-Einreichungen und allgemeine Behördeneinreichungen empfehlen wir PDF/A-2b.
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Häufige Fragen
1Was ist der Unterschied zwischen PDF/A-1b und PDF/A-2b?
PDF/A-1b ist das strengste Format: keine Transparenz, keine Anhänge, alle Schriften eingebettet. PDF/A-2b erlaubt zusätzlich transparente Grafiken und eingebettete Anhänge (z. B. für ZUGFeRD-Rechnungen). PDF/A-3b erlaubt beliebige eingebettete Dateien. Für allgemeine Kanzleiarchivierung empfehlen wir PDF/A-2b.
2Ist PDF/A für beA-Einreichungen geeignet?
Ja. Die BRAK (Bundesrechtsanwaltskammer) empfiehlt für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) PDF/A-2 oder PDF/A-3. Viele Gerichte akzeptieren auch PDF/A-1b. Prüfen Sie die Anforderungen des jeweiligen Gerichts oder Registers.
3Wie lange sind PDF/A Dokumente lesbar?
PDF/A-Dateien sind auf Jahrzehnte ausgelegt. Der Standard schreibt vor, dass alle Schriften eingebettet sind, keine externen Abhängigkeiten bestehen und keine Verschlüsselung aktiv ist. Behörden und Gerichte sind gesetzlich verpflichtet, die Lesbarkeit sicherzustellen.
4Werden Schriftarten eingebettet?
Ja. Alle im Word-Dokument verwendeten Schriften werden in die PDF/A-Datei eingebettet. Dadurch ist das Dokument auf jedem System korrekt darstellbar — unabhängig davon, ob die Originalschrift installiert ist.