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dokuwandel

ZM-Meldung erstellen

Zusammenfassende Meldung (§18a UStG) aus Excel oder CSV direkt als BZSt-XML oder DATEV-Import generieren

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.xlsx.xls.csv|Max. 10 MB|📍 Auf deutschem Server verarbeitet

Beliebiges Format — Spalten werden automatisch erkannt oder können manuell zugeordnet werden.

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Excel / CSVZM-Meldung

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Häufige Fragen

1Was ist eine ZM-Meldung?

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist eine Steuermeldung nach §18a UStG. Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten erbringen, müssen die USt-IdNrn. ihrer Kunden und die entsprechenden Umsätze beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden.

2Welche Excel-Spalten werden erwartet?

Mindestens: USt-IdNr. (EU-Kunden), Betrag in EUR und Art der Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung). Optionale Spalten: Länderkennzeichen, Dreiecksumsatz-Kennzeichen. Unsere automatische Spaltenerkennung funktioniert mit den gängigen deutschen Bank- und ERP-Exporten.

3Kann ich die Datei direkt beim BZSt hochladen?

Ja. Mit dem Ausgabeformat "BZSt Online Portal XML" erhalten Sie eine Datei, die Sie direkt im BZSt Online Portal (www.bzst.de) hochladen können. Alternativ können Sie das DATEV-Format für den Import über Ihren Steuerberater wählen.

4Welche Fristen gelten für die ZM?

Die ZM muss bis zum 25. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats abgegeben werden. Bei monatlicher Abgabe: bis zum 25. des Folgemonats. Bei vierteljährlicher Abgabe: bis zum 25. nach Ende des Quartals. Ab einem Quartalsumsatz von 50.000 EUR besteht monatliche Meldepflicht.

5Werden meine Daten gespeichert?

Nein. Ihre Datei wird ausschließlich für die Konvertierung verarbeitet und innerhalb von 60 Sekunden vom Server gelöscht. Für die ZM-Meldung gilt keine clientseitige PII-Erkennung, da EU-USt-IdNrn. keine personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO sind.