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DATEV-Import, ZM-Meldung, ELSTER und mehr — DSGVO-konform für Ihre Mandanten.

DATEV-kompatibel⚖️§87a AO konform🔒DSGVO-konform📍Server: DeutschlandDATEV Buchungsstapel FormatKompatibel mit DATEV Pro & Kanzlei-RWSKR03 und SKR04 getestetSachkontenlänge 4–8 stellig⚖️ZM-Meldung §18a UStG konformELSTER-kompatibel
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Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

1Ist der DATEV-Import ohne DATEV-Lizenz möglich?

Ja. Sie erzeugen eine DATEV-kompatible Buchungsstapel-Datei (ASCII-Format), die Sie in DATEV Rechnungswesen, DATEV Buchhalter oder DATEV Unternehmen Online importieren. Eine DATEV-Lizenz benötigen nur Ihre Mandanten oder Sie als Kanzlei.

2Welche Mandanten-Dateiformate werden unterstützt?

Wir unterstützen Excel (.xlsx, .xls), CSV und die gängigen Bank-Exportformate: DKB, Sparkasse, ING und PayPal. Die Spaltenzuordnung wird automatisch erkannt oder kann manuell konfiguriert werden.

3Wie funktioniert die Zusammenfassende Meldung (ZM)?

Sie laden Ihre EU-Lieferungen und -Dienstleistungen als Excel/CSV hoch. Das Tool validiert alle USt-IdNrn, prüft die Bagatellgrenze und erzeugt die ZM als XML für das BZSt-Online-Portal oder als DATEV-ZM-Importdatei.

4Sind meine Mandantendaten sicher?

Ja. Personenbezogene Daten werden lokal im Browser erkannt, bevor Dateien hochgeladen werden. Die Dateien werden nach 60 Sekunden automatisch gelöscht. Unsere Server stehen ausschließlich in Deutschland. Wir speichern keine Dokument­inhalte.