Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Was ist die Zusammenfassende Meldung?
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist eine steuerliche Pflichtmeldung für Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten erbringen. Sie dient der Finanzverwaltung zur Kontrolle des Mehrwertsteuer-Karussellbetrugs im EU-Binnenmarkt.
Anders als die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) wird die ZM nicht an das zuständige Finanzamt, sondern an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Die dort gemeldeten Daten werden mit den Angaben der Empfänger in deren Heimatländern abgeglichen.
Wer muss ZM abgeben? (§18a UStG)
Zur ZM verpflichtet sind alle Unternehmer, die:
- Innergemeinschaftliche Lieferungen ausführen (§ 6a UStG) — also Waren an Unternehmen in anderen EU-Ländern liefern
- Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte als mittlerer Unternehmer ausführen (§ 25b UStG)
- Sonstige Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (Reverse Charge, § 3a Abs. 2 UStG)
Kein ZM-Abgabepflicht besteht bei:
- Ausschließlich inländischen Umsätzen
- Lieferungen an Privatpersonen in der EU (B2C)
- Steuerfreien Umsätzen ohne Vorsteuerabzug
- Umsätzen unter der Kleinunternehmergrenze (§ 19 UStG)
Fristen und Abgabezeiträume
Die ZM muss bis zum 25. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats elektronisch beim BZSt eingehen:
| Meldezeitraum | Abgabefrist | |--------------|------------| | Januar | 25. Februar | | Q1 (Jan–Mrz) | 25. April | | April | 25. Mai | | ... | ... |
Monats- oder Quartalsmeldung?
Die ZM ist grundsätzlich monatlich abzugeben. Eine Quartalsmeldung ist möglich, wenn:
- Der Gesamtbetrag der innergemeinschaftlichen Lieferungen im laufenden und in den vier vorausgegangenen Quartalen 50.000 Euro nicht überschritten hat (bis 2019: 100.000 Euro) und
- Die sonstigen Leistungen ebenfalls unter dieser Grenze liegen
Achtung: Überschreiten Sie die 50.000-Euro-Grenze, müssen Sie zur Monatsmeldung wechseln — rückwirkend ab dem Quartal der Überschreitung.
Aufbau der ZM: Welche Daten werden gemeldet?
Für jede Geschäftsbeziehung müssen Sie pro ZM folgende Daten angeben:
| Feld | Beschreibung | Beispiel | |------|-------------|---------| | USt-IdNr. des Erwerbers | Die gültige USt-IdNr. Ihres EU-Kunden | FR12345678901 | | Länderkennzeichen | ISO-Ländercode des Kunden | FR | | Bemessungsgrundlage | Nettobetrag ohne USt. (gerundet auf Euro) | 25.000 | | Art des Umsatzes | L = Lieferung, D = Dreiecksgeschäft, S = sonstige Leistung | L | | Summe je Land/Umsatzart | Aggregiert pro Kunde und Meldezeitraum | — |
EU USt-IdNr. validieren
Bevor Sie eine ZM abgeben, prüfen Sie die USt-IdNrn. Ihrer EU-Kunden. Nur mit einer gültigen, aktiven USt-IdNr. können Sie die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung beanspruchen.
Validierungsmöglichkeiten:
- EU-Portal VIES: Unter
ec.europa.eu/taxation_customs/vies/können Sie einzelne USt-IdNrn. prüfen - BZSt-Bestätigungsverfahren: Bietet eine qualifizierte Bestätigung mit Firmennamen und -adresse — rechtssicherer als VIES
- Einfache Abfrage: Ergebnis "gültig" oder "ungültig", keine Adressbestätigung
Speichern Sie die Bestätigungen als Nachweis — sie sind Teil Ihrer Buchhaltungsunterlagen (§ 22 UStG).
ZM über BZSt Portal einreichen
Das BZSt bietet mehrere Übermittlungswege:
- Mein BOP (BZSt Online Portal): Direkte Dateneingabe unter
www.bzst.de - Elster: Wenn Ihre Steuersoftware Elster-ZM unterstützt
- Dateiupload: CSV-Datei hochladen (nützlich bei vielen Kunden)
- Webservice: Für Software-Integration via ELMA-Schnittstelle
Für die Anmeldung beim BZSt benötigen Sie:
- Steuernummer Ihres Unternehmens
- USt-IdNr. des Unternehmens
- Elster-Zertifikat oder BZSt-Zugang
ZM aus Excel erstellen
Wenn Sie Ihre EU-Auslandsumsätze in Excel erfassen, können Sie diese direkt mit Dokuwandel in eine ZM-konforme Datei umwandeln:
- Excel-Datei vorbereiten: Spalten für Land, USt-IdNr., Betrag und Umsatzart
- Hochladen: Laden Sie Ihre Tabelle in das ZM-Tool hoch
- Prüfung: Das Tool validiert USt-IdNrn. und aggregiert Beträge je Kunde
- Download: BZSt-XML oder DATEV-Format herunterladen
- Einreichen: XML-Datei direkt im BZSt-Portal hochladen
Das Tool prüft dabei automatisch:
- Korrekte Formatierung der USt-IdNrn. (Ländercode + Prüfziffer)
- Vollständigkeit der Pflichtfelder
- Aggregation mehrerer Buchungen desselben Kunden
So vermeiden Sie Nachfragen vom BZSt und sparen wertvolle Arbeitszeit.
Zum ZM-Meldung Tool →
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