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7 min Lesezeit·01. März 2026·Steuer

OSS-Meldung 2026: One Stop Shop für Online-Händler erklärt

Was ist die OSS-Meldung und wer muss sie abgeben? Alles über den One Stop Shop für B2C EU-Umsätze von Online-Händlern und Amazon-Verkäufern.

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Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Was ist die OSS-Meldung?

Der One Stop Shop (OSS) ist ein EU-weites Vereinfachungsverfahren für die Umsatzsteuer. Seit dem 1. Juli 2021 können Online-Händler und Dienstleister ihre Umsatzsteuer für B2C-Verkäufe in alle EU-Mitgliedstaaten über eine einzige Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Deutschland abrechnen — statt sich in jedem EU-Land einzeln registrieren zu müssen.

Vor dem OSS-Verfahren mussten Online-Händler ab bestimmten Lieferschwellen (damals zwischen €35.000 und €100.000 je Land) in jedem EU-Land eine eigene USt-Registrierung vornehmen. Das OSS hat diese Länderschwellen durch eine einheitliche EU-Schwelle ersetzt und die Abwicklung massiv vereinfacht.

OSS vs. ZM-Meldung: Der Unterschied

OSS und ZM-Meldung sind zwei völlig verschiedene Meldepflichten und dürfen nicht verwechselt werden:

| Merkmal | OSS-Meldung | ZM-Meldung | |---------|-------------|------------| | Zweck | Umsatzsteuer auf B2C EU-Verkäufe | Kontrolle innergemeinschaftlicher B2B-Lieferungen | | Empfänger | Käufer sind Verbraucher | Käufer sind Unternehmen (USt-IdNr.) | | Meldung bei | BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) | BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) | | Frequenz | Quartalsweise | Monatlich oder quartalsweise | | Enthält USt? | Ja — Steuer für jedes EU-Land | Nein — reine Meldung der Bemessungsgrundlage | | Rechtsgrundlage | § 18j UStG | § 18a UStG |

Kurz gefasst: OSS ist für B2C, ZM ist für B2B.

Wer muss OSS abgeben?

Die OSS-Pflicht trifft Online-Händler, die:

  1. In Deutschland ansässig sind (oder dort registriert), und
  2. Waren oder digitale Dienstleistungen an Verbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten verkaufen, und
  3. Den EU-Gesamtschwellenwert von €10.000 netto pro Kalenderjahr überschreiten

Unterhalb der €10.000-Schwelle dürfen Sie weiterhin deutsche Umsatzsteuer berechnen und in Deutschland abführen. Sobald Sie die Schwelle überschreiten, müssen Sie im jeweiligen EU-Zielland die dortige Mehrwertsteuer abrechnen — entweder über OSS oder durch Einzelregistrierungen.

Ausnahmen:

  • Reine B2B-Verkäufe → ZM-Meldung, nicht OSS
  • Verkäufe in Nicht-EU-Länder (UK, Schweiz, USA) → nationale Regelungen
  • Neue Amazon-Verkäufer mit sehr geringem EU-Umsatz → unter €10.000 keine OSS-Pflicht

OSS-Schwellenwert: €10.000 EU-Gesamtumsatz

Die €10.000-Schwelle gilt kumuliert für alle EU-Länder — nicht je Land. Wenn Sie z. B. für €6.000 nach Frankreich und €5.000 nach Italien liefern, haben Sie die Schwelle überschritten (€11.000 gesamt), obwohl kein einzelnes Land die frühere Länderschwelle erreicht hätte.

Was zählt zur Schwelle?

  • Fernverkäufe von Waren an Verbraucher in anderen EU-Ländern
  • Elektronisch erbrachte Dienstleistungen an EU-Verbraucher (z. B. Software, Streaming, digitale Downloads)
  • Telekommunikations- und Rundfunkdienstleistungen

Was zählt nicht?

  • Verkäufe im Inland (Deutschland)
  • B2B-Lieferungen (Käufer mit USt-IdNr.)
  • Verkäufe in Drittländer

Fristen und Abgabezeiträume

Die OSS-Meldung wird quartalsweise abgegeben:

| Quartal | Meldezeitraum | Abgabefrist | |---------|---------------|-------------| | Q1 (Jan–Mrz) | 01.01. – 31.03. | 30. April | | Q2 (Apr–Jun) | 01.04. – 30.06. | 31. Juli | | Q3 (Jul–Sep) | 01.07. – 30.09. | 31. Oktober | | Q4 (Okt–Dez) | 01.10. – 31.12. | 31. Januar (Folgejahr) |

Die Meldung und Zahlung erfolgen gleichzeitig über das BZSt-Online-Portal. Es gibt keine separaten Zahlungsfristen.

Wichtig: Korrekturen zu bereits abgegebenen OSS-Meldungen müssen in der jeweils nächsten regulären Meldung nachgeholt werden — rückwirkende Korrekturen sind nur eingeschränkt möglich.

OSS-Registrierung in Deutschland

Die Registrierung für das OSS-Verfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über das BZSt-Online-Portal (www.bzst.de). Sie benötigen:

  • Steuernummer Ihres Finanzamts
  • ELSTER-Zertifikat oder BZSt-Zugang
  • Zeitpunkt, ab dem das OSS gelten soll (frühestens ab dem Quartal der Antragstellung)

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine OSS-Identifikationsnummer (beginnt mit DE). Auf Rechnungen an EU-Verbraucher müssen Sie die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes ausweisen.

Praktisches Beispiel: Amazon-Verkäufer

Nehmen wir an, Sie betreiben einen Amazon-Shop (FBA) und verkaufen Haushaltswaren. Im Jahr 2025 haben Sie folgende EU-Umsätze erzielt:

  • Frankreich (B2C): €18.000
  • Niederlande (B2C): €7.500
  • Polen (B2C): €4.200
  • Österreich (B2C): €3.100

Gesamtschwelle EU: €32.800 → weit über €10.000 → OSS-Pflicht besteht.

In der OSS-Meldung für Q4 tragen Sie für jedes Land separate Umsätze und den jeweiligen Steuersatz ein:

  • Frankreich: €18.000 × 20 % = €3.600 USt
  • Niederlande: €7.500 × 21 % = €1.575 USt
  • Polen: €4.200 × 23 % = €966 USt
  • Österreich: €3.100 × 20 % = €620 USt

Gesamtzahlung an BZSt: €6.761 — das BZSt verteilt diese Beträge an die jeweiligen Finanzbehörden der EU-Länder.

Hinweis zu Amazon: Amazon ist seit 2021 in vielen EU-Ländern als Deemed Supplier tätig und führt die Umsatzsteuer für bestimmte Transaktionen selbst ab. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, welche Ihrer Amazon-Umsätze tatsächlich in die OSS-Meldung gehören.

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Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt.