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6 min Lesezeit·05. Januar 2026·Rechnung

B2B Rechnungspflicht 2025: Was deutsche Unternehmen jetzt tun müssen

Die neue B2B E-Rechnungspflicht aus dem Wachstumschancengesetz: Wer muss ab wann, XRechnung oder ZUGFeRD, Konsequenzen und Vorbereitung.

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Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Die neue B2B E-Rechnungspflicht

Das Wachstumschancengesetz (Bundesgesetzblatt I 2024 Nr. 108, in Kraft seit 27. März 2024) hat eine tiefgreifende Änderung des deutschen Umsatzsteuerrechts eingeführt: Die Pflicht zur strukturierten elektronischen Rechnung im B2B-Bereich.

Kern der Neuregelung in § 14 UStG: Ab dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung definiert als eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das die automatische Verarbeitung ermöglicht. Das bisherige PDF gilt ausdrücklich nicht als E-Rechnung im Sinne des Gesetzes — es ist lediglich eine "sonstige Rechnung".

Wichtig: Ein simples PDF per E-Mail versendet gilt ab 2025 nicht mehr als gesetzeskonforme E-Rechnung, wenn zwischen inländischen B2B-Partnern gehandelt wird — auch wenn beide Parteien damit einverstanden sind.

Zeitplan: Wer muss ab wann?

Die Einführung erfolgt gestaffelt. Damit haben Unternehmen Zeit, ihre Systeme anzupassen:

| Zeitraum | Pflicht | Betroffene | |----------|--------|-----------| | Ab 01.01.2025 | E-Rechnungen empfangen und verarbeiten | Alle inländischen Unternehmen (B2B) | | Ab 01.01.2027 | E-Rechnungen ausstellen müssen | Unternehmen mit Vorjahresumsatz > 800.000 € | | Ab 01.01.2028 | E-Rechnungen ausstellen müssen | Alle inländischen B2B-Unternehmen |

Ausnahmen: Nicht betroffen sind:

  • Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro (brutto)
  • Fahrausweise
  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
  • Grenzüberschreitende Rechnungen (ins Nicht-EU-Ausland)
  • Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug (z.B. §4 Nr. 8-29 UStG)

XRechnung oder ZUGFeRD?

Beide Formate erfüllen die gesetzliche Anforderung, wenn sie dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen. Die Wahl hängt von Ihrem Anwendungsfall ab:

XRechnung wählen, wenn:

  • Ihr Kunde eine Bundesbehörde oder Landesbehörde ist (häufig Pflicht)
  • Ihr Empfänger explizit XRechnung verlangt
  • Sie eine reine Systemintegration ohne manuelle Lesbarkeit brauchen

ZUGFeRD wählen, wenn:

  • Sie Rechnungen an private Unternehmen stellen
  • Sie eine für Menschen lesbare Rechnung (PDF) beibehalten möchten
  • Sie keine Leitweg-ID für den Empfänger haben
  • Sie internationale EU-Partner haben (Factur-X wird europaweit unterstützt)

Für den Start empfiehlt sich ZUGFeRD (Profil EN 16931): Es ist einfacher einzuführen, erfordert keine Leitweg-ID und bleibt für Empfänger ohne spezielle Software lesbar.

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Das Wachstumschancengesetz sieht keine explizite Bußgeldvorschrift für das Nicht-Ausstellen von E-Rechnungen vor — jedenfalls nicht in der ersten Einführungsphase. Jedoch entstehen indirekte Risiken:

  1. Vorsteuerprobleme beim Empfänger: Erhält ein Unternehmen eine nicht-konforme Rechnung, kann dies die Vorsteuerabzugsberechtigung gefährden.
  2. Vertragsrechtliche Folgen: Ihr Kunde kann die Zahlung verzögern, wenn Sie nicht die vereinbarte Rechnungsform liefern.
  3. Umsatzsteuerrechtliche Risiken: Bei Betriebsprüfungen könnten nicht-konforme Rechnungen beanstandet werden.
  4. Wettbewerbsnachteile: Kunden werden Lieferanten bevorzugen, die E-Rechnungen korrekt und schnell ausstellen.

Wie bereite ich mich vor?

Bis Ende 2024 erledigt haben:

  • [ ] Software-Lösung für E-Rechnungsempfang prüfen/beschaffen
  • [ ] Buchhaltungssoftware auf E-Rechnungsfähigkeit prüfen
  • [ ] Postfach/Prozess für E-Rechnungseingang definieren

Bis Ende 2026 (für Unternehmen > 800k€ Umsatz):

  • [ ] E-Rechnungserstellung in Prozesse integrieren
  • [ ] Mitarbeiter schulen
  • [ ] Kunden über neue Rechnungsformate informieren
  • [ ] Testphase mit wichtigsten Kunden durchführen

Praktische Sofortmaßnahme: Nutzen Sie ein Online-Tool wie Dokuwandel, um erste E-Rechnungen ohne IT-Investition zu erstellen. So bleiben Sie compliant und lernen das Format kennen, bevor Sie in eine Systemintegration investieren.

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Für kleine Unternehmen mit wenigen E-Rechnungen im Monat ist der Pay-per-use-Ansatz die wirtschaftlichste Lösung: Sie zahlen nur für das, was Sie tatsächlich nutzen.

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Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt.