Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Die neue B2B E-Rechnungspflicht
Das Wachstumschancengesetz (Bundesgesetzblatt I 2024 Nr. 108, in Kraft seit 27. März 2024) hat eine tiefgreifende Änderung des deutschen Umsatzsteuerrechts eingeführt: Die Pflicht zur strukturierten elektronischen Rechnung im B2B-Bereich.
Kern der Neuregelung in § 14 UStG: Ab dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung definiert als eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das die automatische Verarbeitung ermöglicht. Das bisherige PDF gilt ausdrücklich nicht als E-Rechnung im Sinne des Gesetzes — es ist lediglich eine "sonstige Rechnung".
Wichtig: Ein simples PDF per E-Mail versendet gilt ab 2025 nicht mehr als gesetzeskonforme E-Rechnung, wenn zwischen inländischen B2B-Partnern gehandelt wird — auch wenn beide Parteien damit einverstanden sind.
Zeitplan: Wer muss ab wann?
Die Einführung erfolgt gestaffelt. Damit haben Unternehmen Zeit, ihre Systeme anzupassen:
| Zeitraum | Pflicht | Betroffene | |----------|--------|-----------| | Ab 01.01.2025 | E-Rechnungen empfangen und verarbeiten | Alle inländischen Unternehmen (B2B) | | Ab 01.01.2027 | E-Rechnungen ausstellen müssen | Unternehmen mit Vorjahresumsatz > 800.000 € | | Ab 01.01.2028 | E-Rechnungen ausstellen müssen | Alle inländischen B2B-Unternehmen |
Ausnahmen: Nicht betroffen sind:
- Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro (brutto)
- Fahrausweise
- Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
- Grenzüberschreitende Rechnungen (ins Nicht-EU-Ausland)
- Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug (z.B. §4 Nr. 8-29 UStG)
XRechnung oder ZUGFeRD?
Beide Formate erfüllen die gesetzliche Anforderung, wenn sie dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen. Die Wahl hängt von Ihrem Anwendungsfall ab:
XRechnung wählen, wenn:
- Ihr Kunde eine Bundesbehörde oder Landesbehörde ist (häufig Pflicht)
- Ihr Empfänger explizit XRechnung verlangt
- Sie eine reine Systemintegration ohne manuelle Lesbarkeit brauchen
ZUGFeRD wählen, wenn:
- Sie Rechnungen an private Unternehmen stellen
- Sie eine für Menschen lesbare Rechnung (PDF) beibehalten möchten
- Sie keine Leitweg-ID für den Empfänger haben
- Sie internationale EU-Partner haben (Factur-X wird europaweit unterstützt)
Für den Start empfiehlt sich ZUGFeRD (Profil EN 16931): Es ist einfacher einzuführen, erfordert keine Leitweg-ID und bleibt für Empfänger ohne spezielle Software lesbar.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Das Wachstumschancengesetz sieht keine explizite Bußgeldvorschrift für das Nicht-Ausstellen von E-Rechnungen vor — jedenfalls nicht in der ersten Einführungsphase. Jedoch entstehen indirekte Risiken:
- Vorsteuerprobleme beim Empfänger: Erhält ein Unternehmen eine nicht-konforme Rechnung, kann dies die Vorsteuerabzugsberechtigung gefährden.
- Vertragsrechtliche Folgen: Ihr Kunde kann die Zahlung verzögern, wenn Sie nicht die vereinbarte Rechnungsform liefern.
- Umsatzsteuerrechtliche Risiken: Bei Betriebsprüfungen könnten nicht-konforme Rechnungen beanstandet werden.
- Wettbewerbsnachteile: Kunden werden Lieferanten bevorzugen, die E-Rechnungen korrekt und schnell ausstellen.
Wie bereite ich mich vor?
Bis Ende 2024 erledigt haben:
- [ ] Software-Lösung für E-Rechnungsempfang prüfen/beschaffen
- [ ] Buchhaltungssoftware auf E-Rechnungsfähigkeit prüfen
- [ ] Postfach/Prozess für E-Rechnungseingang definieren
Bis Ende 2026 (für Unternehmen > 800k€ Umsatz):
- [ ] E-Rechnungserstellung in Prozesse integrieren
- [ ] Mitarbeiter schulen
- [ ] Kunden über neue Rechnungsformate informieren
- [ ] Testphase mit wichtigsten Kunden durchführen
Praktische Sofortmaßnahme: Nutzen Sie ein Online-Tool wie Dokuwandel, um erste E-Rechnungen ohne IT-Investition zu erstellen. So bleiben Sie compliant und lernen das Format kennen, bevor Sie in eine Systemintegration investieren.
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Mit Dokuwandel erstellen Sie rechtskonforme XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen direkt im Browser — ohne Software-Installation, ohne monatliches Abo, DSGVO-konform auf deutschen Servern.
Für kleine Unternehmen mit wenigen E-Rechnungen im Monat ist der Pay-per-use-Ansatz die wirtschaftlichste Lösung: Sie zahlen nur für das, was Sie tatsächlich nutzen.
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